26.04.04

Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA

Es drehe sich alles um die Autoren. Da sie schwer in der Lage seien, ihre Werke selbst zu vermarkten und an Konsumenten bringen, brauchten sie Helfer. Diese säßen hier im Raum. In der Vergangenheit sei das ein sehr symbiotisches Verhältnis gewesen – keiner sei ohne den anderen ausgekommen, egal was sich technisch ereignet habe. Dieses Gleichgewicht müsse erhalten bleiben. Daher müsse man sich sehr schnell das Jammern abgewöhnen, sonst werde man in der Öffentlichkeit nicht mehr ernst genommen.

Becker rufe nicht nach dem Staat oder dem Gesetzgeber, auch nicht, dass der „ungeheuer dereguliert“. Denn ganz ohne Regulierung käme man nicht miteinander aus, da das Verhältnis gekennzeichnet sei durch ein großes Machtungleichgewicht. Die Rechtenbverwerter in ihren Zusammenschlüssen und in ihrem Wachstum würden immer stärker – daher sei die GEMA so notwenig für die, sie sie vertritt.

Das Deutsche Urheberrecht habe über Jahrzehnte Vorbildcharakter gehabt, Feinjustierungen seien immer mit Unterstützung des Gesetzgebers gemeistert worden. Nun stehe man vor epochaler Änderung in der Musik und der Vermarktung der Medien. Darauf reagiere der Zweite Korb – der deutsche Gesetzgeber habe seine Hausaufgaben zur Zufriedenheit aller gemacht, jetzt soll es auch gut sein.

Es werde behauptet, alle seien sich einig, dass der Zweite Korb kommen müsse – dem möchte er widersprechen, sagte Becker. Der Zwiete Korb sei eine Erfindung des Justizministeriums, um zu gewährleisten, dass der Erste Korb die gesetzgeberischen Hürden nehmen konnte.

In der Diskussion habe man heute Verbände mit am Tisch, die in der Vergangenheit nichts mit U-Recht zu tun hatten – Telekommunikation, Gerätehersteller usw. Daher wimmele es im Zweiten Korb von unterschiedlichen Gegenständen, man sollte sich aber besser konzentrieren. Zur Privatkopie sei zu sagen, dass die dramatische Zahlen die Urheber sehr schmerzen, doch die Kopien träfen die Urheber in gleichem Maße. Zwar sei es das Königsrecht des Urhebers, Nutzungen zu verbieten oder zu erlauben (und in den meisten Fällen möchte er erlauben), aber ein Verbot erscheine ihm nicht das richtige Mittel. Man könne nur etwas verbieten, was man auch kontrollieren könne. Das sei bei der Privatkopie nicht der Fall.

Posted by Matthias Spielkamp at 26.04.04 22:56
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