28.07.05

"Link auf Kopierschutzknacker bleibt verboten"

So überschreibt die IFPI ihre Pressemitteilung. Hier der Rest:

Oberlandesgericht München bestätigt Einstweilige Verfügung

"Ein Link auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen ist nicht zulässig. Hiermit wird die Position der Rechteinhaber bestärkt. Die Entscheidung ist auch über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung: Hiermit ist geklärt, dass illegale Angebote zukünftig durch Verlinkung nicht zugänglich gemacht werden dürfen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Das Oberlandesgericht München hat in seiner heutigen Verhandlung eine entsprechende Einstweilige Verfügung des Landgerichtes München vom März dieses Jahres bestätigt. Die Entscheidung ist sofort rechtskräftig.

Auf seiner Internetseite hatte der Zeitschriftenverlag Heise einen Bericht über einen Software-Hersteller veröffentlicht, der so genannte Knack-Tools zur Vervielfältigung kopiergeschützter CDs und DVDs anbietet. Da Angebot, Vertrieb und Nutzung solcher Software in Deutschland jedoch illegal sind, ist auch das Setzen eines Links zur Anbieterwebsite nicht zulässig. Allerdings hält das Oberlandesgericht München den Bericht mit Werbeaussagen über das Tool und eindeutigen Beschreibungen über die Nutzungsmöglichkeiten der illegalen Software noch für zulässig.

Die einstweilige Verfügung untersagt dem Verlag die Beihilfe zur Verbreitung von Knack-Tools durch das Setzen eines Links zu dem illegalen Angebot. Hiermit wurde dem Anliegen der Musikfirmen entsprochen, den Zugang zu solchen illegalen Angeboten über einen Link nicht zuzulassen. Der Verlag darf einen solchen Link nicht setzen.

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Posted by Matthias Spielkamp at 28.07.05 15:45
Comments

Matthias, kannst Du bitte ein Detail klarstellen, das sich mir aus Mangel an juristischem Sachverstand nicht erschließt? Darf auf die Seite des Anbieters gar nicht mehr gelinkt werden oder nur nicht im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Software? Andere Programme des Herstellers SlySoft, z.B. Clone DVD, sind legal. Vgl. auch http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/08/01/fuchs-und-schaf/

Und das Urteil zum Nachlesen ist hier: http://www.affiliateundrecht.de/lg-muenchen-21-O-3220-05-haftung-fuer-links.html

Posted by: Alex at 03.08.05 13:31

Mein iRights.info-Kollege und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer (http://www.ie-online.de/kreutzer.htm) sagt, dass es seiner Ansicht nach weiter erlaubt sein müsste zu verlinken - und sagt auch, dass er nur sehr wenig Geld darauf verwetten würde, dass ein Gericht das im Zweifelsfall auch so sieht.

Posted by: Matthias at 05.08.05 10:47