28.07.05

Was Heise dazu sagt

Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt

Im Verfahren um die Berichterstattung über DVD-Kopiersoftware meinte das OLG, es sei nicht im Sinne des Gerichts, "Tendenzschnüffelei" zu betreiben, um dann einzelne Teile der Berichterstattung zu verbieten. Der inkriminierte Link allerdings gehe zu weit und sei nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt. [weiter]

Posted by Matthias Spielkamp at 28.07.05 15:48
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