Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt
Im Verfahren um die Berichterstattung über DVD-Kopiersoftware meinte das OLG, es sei nicht im Sinne des Gerichts, "Tendenzschnüffelei" zu betreiben, um dann einzelne Teile der Berichterstattung zu verbieten. Der inkriminierte Link allerdings gehe zu weit und sei nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt. [weiter]
So überschreibt die IFPI ihre Pressemitteilung. Hier der Rest:
Oberlandesgericht München bestätigt Einstweilige Verfügung
"Ein Link auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen ist nicht zulässig. Hiermit wird die Position der Rechteinhaber bestärkt. Die Entscheidung ist auch über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung: Hiermit ist geklärt, dass illegale Angebote zukünftig durch Verlinkung nicht zugänglich gemacht werden dürfen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Das Oberlandesgericht München hat in seiner heutigen Verhandlung eine entsprechende Einstweilige Verfügung des Landgerichtes München vom März dieses Jahres bestätigt. Die Entscheidung ist sofort rechtskräftig.
Auf seiner Internetseite hatte der Zeitschriftenverlag Heise einen Bericht über einen Software-Hersteller veröffentlicht, der so genannte Knack-Tools zur Vervielfältigung kopiergeschützter CDs und DVDs anbietet. Da Angebot, Vertrieb und Nutzung solcher Software in Deutschland jedoch illegal sind, ist auch das Setzen eines Links zur Anbieterwebsite nicht zulässig. Allerdings hält das Oberlandesgericht München den Bericht mit Werbeaussagen über das Tool und eindeutigen Beschreibungen über die Nutzungsmöglichkeiten der illegalen Software noch für zulässig.
Die einstweilige Verfügung untersagt dem Verlag die Beihilfe zur Verbreitung von Knack-Tools durch das Setzen eines Links zu dem illegalen Angebot. Hiermit wurde dem Anliegen der Musikfirmen entsprochen, den Zugang zu solchen illegalen Angeboten über einen Link nicht zuzulassen. Der Verlag darf einen solchen Link nicht setzen.
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Wie darf man über Musik-Downloads berichten? Das Oberlandesgericht München entscheidet im Streit zwischen Heise-Verlag und den Plattenriesen.
Von Matthias Spielkamp und Till Kreutzer
Weiter geht's bei der SZ.
So der Titel meiner Rezension zu Lawrence Lessigs Buch "Free Culture", die die FAZ nun nach mehr als einem Jahr Wartezeit veröffentlicht hat. Hier geht's zum Volltext.

Die Printausgabe ist noch gar nicht erhältlich, aber online ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ bereits erreichbar. Der Titel der Ausgabe 30-31/2005 (Sicherheit im Internet) ist etwas irreführend. Denn zwei der fünf Essays im Heft beschäftigen sich mit dem Urheberrecht. So auch mein Text mit dem sehr originellen Titel „Die Zukunft der Ideen“ (ist aber doch folgerichtig, dass ich bei Larry Lessig abgucke, oder?).
Ich befinde mich in bester Gesellschaft, denn der zweite Urheberrechtstext („Urheberrecht in der Wissensgesellschaft“) ist von niemand geringerem als Thomas Hoeren.
Allerdings hat mich der Kollege Tom Läßig bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verlinkung der Fußnoten alles andere als medienadäquat ist. Nun ja, ich rechne es der Bundeszentrale für politische Bildung, Herausgeberin der Zeitschrift, hoch an, dass sie die Ausgabe im Volltext online zur Verfügung stellt. Da kann man über sowas auch mal hinweg sehen. Die PDF-Ausgabe (382 KB) ist dafür umso schöner!

Genesee River, Rochester, NY
CC-lizenziert von Hossein
Die New York Times berichtet vom Plan zweier Fotomuseen, ihre Sammlungen über das Web zugänglich zu machen. Das George Eastman House in Rochester (New York State) und das International Center of Photography in Manhattan wollen annähernd 200.000 Fotografien digitalisieren und auf ihrer Website Photomuse.org anbieten.
"Wir wollten nicht einfach eine Website für Forscher aufbauen", sagte der Direktor des International Center of Photography, Willis E. Hartshorn, gegenüber der Times, "Wir wollten etwas schaffen, dass es jedem Interessierten erlaubt, auf einfache Art und Weise die Sammlungen beider Häuser zu erkunden, in ihrer außergewöhnlichen Bedeutung für die Geschichte der Fotografie und der Bedeutung, die sie auf unsere Kultur hatte."
Anthony Bannon, Direktor des Eastman House, weist aber auch auf die Urheberrechtsbeschränkungen hin, durch die viele Fotos noch nicht in die Website aufgenommen werden können: "Manche Fotografen sind großzügig und verstehen die positiven Auswirkungen, die entstehen, wenn die Bilder auf unserer Website angesehen werden können. Andere sind besorgt darüber, dass sie dadurch Einnahmen verlieren könnten. Wir lernen alle noch, wie das Web genutzt werden kann, denke ich."
Das Internet Archive, ein nichtkommerzielles Projekt zur Archivierung von Webseiten, hat gegen das Gesetz verstoßen, indem es den Zugang zu Seiten einer US-Firma erlaubt habe, die nicht hätten aufgerufen werden dürfen. Die Firma hat das Archiv daraufhin angezeigt. Beobachter halten dies allerdings für einen Missbrauch des US-Urheberrechtsgesetzes, dass zu schwammig formuliert sei.
Das Internet Archive, vielen Web-Nutzern einfach unter der Web-Adresse „Archive.org“ bekannt, wurde 1996 vom Unternehmer Brewster Kahle gegründet mit dem Ziel – so die Selbstbeschreibung des Projekts – eine „Bibliothek des Internets“ aufzubauen. Damit soll das Archiv Forschern, Historikern und Akademikern einen dauerhaften Zugang zu elektronischen Daten ermöglichen.
Das Archiv archiviert keine Seiten, deren Urheber das nicht wünschen. Technisch wird dieser Ausschluss durch die so genannte robots.txt-Datei ermöglicht. Diese Datei liegt auf dem Server des Anbieters und legt fest, welche Inhalte einer Website von Suchmaschinen durchsucht oder gespeichert werden dürfen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht sich an die Anweisungen in der robots.txt-Datei zu halten, die meisten Betreiber von Suchmaschinen und das Internet Archive haben sich aber freiwillig dazu verpflichtet. Das Internet Archive gestattet auch eine rückwirkende Sperrung: Sollte ein Betreiber es verlangen, werden frühere Webseiten den Nutzern des Dienstes nicht mehr angezeigt.
Die Firma Healthcare Advocates wirft nun dem Internet Archive vor, gespeicherte Webseiten der Firma nicht effektiv genug gesperrt zu haben. Die Anwält der Kanzlei eines Konkurrenzunternehmens, Health Advocate, mit dem sich Healthcare Advocates in einem Rechtsstreit befindet, hätten auf diese Seiten zugegriffen, obwohl die robots.txt-Datei das verbiete. Das sei geschehen, indem sie in schneller Folge wiederholt versucht hätten, die Seiten aus dem Internet Archive abzurufen, so dass sie schließlich angezeigt wurden. Dabei sei die robots.txt-Datei ausgehebelt worden, was als Umgehung eines Kopierschutzes anzusehen sei.
Dabei beruft sich Healthcare Advocates auf den Digital Millennium Copyright Acts (DMCA), der in seinem Paragrafen 1201 – analog zu Paragraf 95a des deutschen Urheberrechts – verbietet, technische Schutzmaßnahmen, also etwa Kopierschutzsoftware, zu umgehen. Die robots.txt-Datei sei als technische Schutzmaßnahme im Sinne des DMCA anzusehen und deshalb habe die Anwaltskanzlei durch das Aufrufen der Seiten das Gesetz gebrochen.
Dem Internet Archive selbst wird nicht vorgeworfen, gegen den DMCA verstoßen zu haben. Das Unternehmen Healthcare Advocates wirft dem Projekt neben anderem Vertragsbruch, Bruch der Fürsorgepflicht (breach of fiduciary duty) und Fahrlässigkeit vor, weil die robots.txt-Datei nicht zuverlässig funktioniert habe.
William Patry, ehemaliger Urheberrechtsberater des US-Repräsentantenhauses, hält jedoch eine derartige Interpretation des DMCA und anderer Gesetze im Hinblick auf die robots.txt-Datei für unsinnig. In einer ausführlichen Einschätzung des Falles in seinem Weblog geht er so weit, Healthcare Advocates Missbrauch des Rechtsweges vorzuwerfen, was selbst als Rechtsbruch verfolgt werden kann.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert seit langem den US-Gesetzgeber dafür, den DMCA zu unklar formuliert zu haben. Dadurch könnten ihn viele Unternehmen für strategische Klagen nutzen, um gegen Konkurrenten vorzugehen. „In der Praxis werden die Nichtumgehungsklauseln genutzt, um etliche legitime Aktivitäten zu unterbinden, statt Urheberrechtsverletzungen zu stoppen“, heißt es im Dokument „Unbeabsichtigte Folgen: Vier Jahre DMCA“.
German electronics company Spatz offers two new devices that seem to not have received the attention they deserve. As German IT magazine c't reports in its current issue, the "DVI HDCP" and "DVI MAGIC" hardware converters foil the movie studios' attempts to deliver HDTV signals over "secured" lines only in order to prevent high quality video copying.
The converters don't do anything to the "High-bandwidth Digital Content Protection" (HDCP) technology, licensed by Digital Content Protection, LLC, which works by modifying both display devices and host graphics systems to provide a protected link between the host (video transmitter) and the display device (video receiver) - see Wikipedia definition.
Instead, it uses the HDCP chips ususally built into high definition displays, so that HDCP "protected" signal sources uncomplainingly deliver their signal to the boxes. They then convert them to RGBHV or unprotected DVI signals.
This means that HDCP sources like HDTV, HD DVD or Blu-ray Discs can be made to work with equipment using analog or "unprotected" DVI inputs.
c't reports that when testing the boxes, a LCD TV set without HDCP support displayed pictures in all modi and resolutions, from PAL/PAL Progressive to NTSC/NTSC Progressive and 1080p (1920 x 1080 pixels) without problems. The built in HDCP chips' labels had been removed, so that it was impossible to find out where they came from. c't also reckons that chip supplier Silicon Image and its licencees will look more closely at whom they sell their parts in the future.
Which would be a pity, I might add.

Mal wieder ein Thema, das nur am Rande mit Immaterialgütern zu tun hat, aber viel mit der digitalen Gesellschaft: die Berliner Jungle World hat als Schwerpunktthema in der aktuellen Ausgabe die Kontrollgesellschaft gewählt. Vier Artikel dazu:
Sieben dunkle Jahre überstehen
Viele Bürgerrechte haben die rot-grüne Ära nicht überlebt. Ein Rückblick auf die Entwicklung der »Inneren Sicherheit« unter Schily und Co.
von Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte". Gössner ist Autor zahlreicher Bücher zu Bürger- und Menschenrechtsthemen, zuletzt verfasste er: "Geheime Informanten: V-Leute des Verfassungsschutzes – Kriminelle im Dienst des Staates". Knaur-Verlag, München 2003.
Der Artikel nimmt sich viel vor, kann daher aber leider nicht alle Thesen gut begründen. Man muss sich schon sehr auf die Autorität des Autors verlassen, was man natürlich gern tut, wenn seine Behauptungen den eigenen Wahrnehmungen entsprechen, was aber sowohl im Journalismus, als auch in der (wahren!) linken Politszene eigentlich verpönt sein sollte (aber weder hier noch dort wirklich verpönt ist).
Weiterhin:
Angst vor der Freiheit
Terror und Kontrollgesellschaft
von ivo bozic
Passgenau nach Plan
Noch in diesem Jahr wird Deutschland Pässe mit biometrischen Merkmalen ausgeben. Protest dagegen regt sich kaum.
von daniel kulla
"Niemand fühlt sich bedroht"
Ein Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten gisela piltz (fdp) über Datenschutz und biometrische Überwachungsmaßnahmen
Im Economist ist ein interessanter Kommentar zum Grokster-Fall erschienen, auf den ich erst jetzt aufmerksam gemacht wurde. Vor allem die letzten vier Absätze lassen aufhorchen. Sinngemäß schreibt der Autor / die Autorin:
"Der Oberste Gerichtshof der USA hat versucht, einen Mittelweg zu finden zwischen den Ansprüchen (der Rechteinhaber und der Tauschbörsenfirmen), und er hat einigermaßen gute Arbeit geleistet. Dennoch ist das Ergebnis des Verfahrens unbefriedigend. Daran trägt nicht das Gericht die Schuld. Es hat damit gerungen, ein Copyright-Gesetz anzuwenden, das im digitalen Zeitalter mehr als altmodisch ist. Dem abzuhelfen, ist Aufgabe des US-Kongresses.
In den USA wurde die Schutzdauer für Werke im Laufe eines Jahrhunderts enorm verlängert, von rund 28 Jahren auf 95 Jahre. Ein ähnlicher Trend kann in anderen Ländern beobachtet werden. Im Juni hat Großbritannien signalisiert, dass dort die Schutzdauer von 50 auf 90 Jahre verlängert werden könnte.
Das ergibt keinen Sinn. Das Copyright war ursprünglich dazu gedacht, ein Anreiz zur Veröffentlichung zu sein, indem es Verlegern ein zeitlich befristetes Monopol auf Werke verlieh, so dass sie ihre Investitionen wieder hereinholen konnten. Aber das Internet und die Digitaltechnologien haben es einfacher und billiger gemacht, zu veröffentlichen. Verleger sollten daher weniger, nicht mehr Eigentumsrechte benötigen, um ihre Investitionen zu schützen. Technologie hat die Waage ausschlagen lassen zugunsten der „Public Domain“ (also dem öffentlichen Zugang aller zu immateriellen Güter, in Deutschland von Volker Grassmuck und Attac auch Wissens-Allmende genannt).
Ein erster, brauchbarer Schritt wäre eine drastische Verkürzung der Schutzdauer auf ihre ursprüngliche Länge – 14 Jahre, einmal erneuerbar um die gleiche Dauer. Das sollte Medienunternehmen reichlich Gelegenheit geben, ihr Geld zu verdienen – und Konsumenten, reichlich Gelegenheit, die Back-Kataloge zu rippen, mischen, brennen, ohne das Gesetz zu brechen. Der Oberste Gerichtshof der USA hat einigermaßen widerwillig den Copyright-Piraten die Flügel gestutzt; es wird Zeit, dass der US-Kongress das gleiche mit den eingesessenen Rechteinhabern tut."
Zwar ist die Aussage, Copyright sei nur "dazu gedacht, ein Anreiz zur Veröffentlichung zu sein, indem es Verlegern ein zeitlich befristetes Monopol auf Werke verlieh, so dass sie ihre Investitionen wieder hereinholen konnten", selbst für anglo-amerikanische Verhältnisse verkürzt. Auch dort spielen Urheberpersönlichkeitsrechte eine Rolle, wenn auch viel weniger als etwa im kontinentaleuropäischen Rechtsraum.
Dennoch ist die Forderung, die Schutzdauer zu verkürzen, in einer der einflussreichsten Wirtschaftspublikationen des Englischen Sprachraums bemerkenswert.

In der aktuellen brand eins (6/2005) ist mein Artikel zu Weblogs erschienen:
Die neue Wunderdroge der Öffentlichkeitsarbeit sind Weblogs.
Man kann mit ihnen Kunden binden, Mitarbeiter vernetzen, gute
Nachrichten streuen. Oder: Kunden vergraulen, Mitarbeiter verlieren, den
PR-GAU erleiden.
Eine Halbzeitanalyse.
***
Bei brand eins sind die Inhalte neuerdings erst dann im Volltext im Web
zu lesen, sobald eine neuere Ausgabe erscheint. Das wird, wegen der
Doppelausgabe im Sommer, erst Ende August der Fall sein. Wen der
Artikel interessiert, muss sich also das Heft kaufen...
Update (8. Juli 2005): Jetzt hätte ich fast vergessen, darauf hinzuweisen - es gibt ja schon eine Menge guter Texte zu Weblogs und Journalismus, aber einer der besten ist sicherlich der von Nico MacDonald für The Register: The future of Weblogging.